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BS INSO SEMINAR: PROFESSIONELLE BETRIEBSFORTFÜHRUNG - PERFEKTE ORGANISATION DURCH DEN SACHBEARBEITER
Die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens stellt auf allen Arbeitsebenen besondere Anforderungen an das Verwalterbüro. Das Seminar wendet sich an den mit der Organisation der Betriebsfortführung befassten Sachbearbeiter. Etliche Themen müssen unter Zeitdruck organisiert werden, um das schuldnerische Unternehmen in den Griff zu kriegen und eine dauerhafte Sanierungslösung zu entwickeln.
Von der Fortführungsplanung über die Insolvenzgeldvorfinanzierung bis hin zur Vorbereitung des M&A Prozesses deckt dieses Seminar die relevanten Themen ab und stellt praxisnahe Lösungsmöglichkeiten vor.
BS InsO Seminar:
Professionelle Betriebsfortführung - perfekte Organisation durch den Sachbearbeiter
Referent: Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig
am 24. November 2017, 13:00 Uhr bis 18:30 Uhr in München
Kosten zzgl. gesetzl. USt.: 345 € Normalpreis / 199 € für Mitglieder des BS InsO e.V.
Beginn: 23.10.2017 13:00 UHR
Ende: 2017-11-23:00.000
Duration: 5 Stunden
München, Bayern
Deutschland

Präsenz- und Onlineauktionen DECHOW AUKTIONEN AGV-Seminare |PRAXISSEMINARE FÜR INSOLVENZVERWALTER UND MITARBEITER
Der Verlag des InsVV-Kommentars Graeber|Graeber bietet unter dem Namen AGV-Seminare Fortbildungen zum Insolvenzrecht an.
Um die Tätigkeit des BS InsO zu unterstützen (und natürlich auch um AGV-Seminare bekannt zu machen) erhalten BS InsO-Mitglieder einen besonders günstigen Preis (sh. Seminarpreise). Zum Seminar "InsVV - Aktuelle Rechtsprechung und Vergütungszuschläge in der Praxis" erhalten die Teilnehmer u.a. ein Exemplar des InsVV-Kommentars sowie einen Zugang zur InsVV-Online - Kommentierung.
Dies gilt auch für das Seminar "Neues Insolvenzrecht ab 1.7.2014 -
Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung InsVV Die aktuelle Kommentierung zur Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung InsVV beinhaltet die gesamte veröffentliche Rechtsprechung bis einschließlich Januar 2013 inkl. der geplanten Änderungen der InsO und der InsVV durch das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte