Beitragssatzung


Beitragssatzung

Beitragssatzung der Bundesvereinigung der Sachbearbeiter in Insolvenzsachen (BSInsO) e.V.

§ 1 Grundsatz 
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der 

Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beitragshöhe
Der Mitgliedsbeitrag beträgt für natürliche Personen pro Kalenderjahr 25,00 EUR, für juristische Personen 100,00 EUR.

Die Mindestdauer der Mitgliedschaft beträgt 2 Jahre.

§ 3 Fälligkeit der Beiträge
Die jährlichen Vereinsbeiträge sind zum 31. Januar eines jeden Kalenderjahres fällig; bei neu aufgenommenen Mitgliedern bis zu dem in der Aufnahmebestätigung mitgeteilten Termin.

Die Zahlungen erfolgen grundsätzlich per Lastschriftverfahren. Der Mitgliedbeitrag wird zum Fälligkeitstag eingezogen. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, zahlen unaufgefordert den Beitrag zur Fälligkeit auf das Vereinskonto.
Im Falle einer Nichtzahlung befindet sich das betreffende Mitglied automatisch im Verzug; einer gesonderten Mahnung bedarf es nicht. Über die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens gegen säumige Mitglieder entscheidet der Vorstand. Der Vorstand ist ermächtigt, säumige Mitglieder aus dem Verein nach erfolgter Anhörung auszuschließen.
Im Falle des Ausscheidens eines Mitgliedes durch Kündigung oder Ausschluss werden bereits gezahlte Beträge nicht erstattet.
Mitglieder sind verpflichtet, im Falle eines Bankwechsels dieses dem Verein unverzüglich mitzuteilen. Durch verspätete Mitteilung anfallende Rücklastschriftgebühren sind dem Verein durch das Mitglied zu erstatten.
Mitglieder sind verpflichtet, dem Verein Anschriftenwechsel unverzüglich mitzuteilen. Durch verspätete Mitteilung anfallende Kosten (insbesondere der Adressermittlung) sind durch das säumige Mitglied zu erstatten.

§ 4 Ermäßigung und Erlass von Beiträgen
Der Vorstand kann den Beitrag in begründeten Ausnahmefällen ganz oder teilweise in eigenem Ermessen erlassen.
Erlass oder Ermäßigung von Beiträgen kann der Vorstand auf schriftlichen Antrag des Mitglieds beschließen. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

Ehrenmitglieder können durch einstimmigen Beschluss des Vorstands ernannt werden und sind beitragsfrei.

§5 Vereinskonto
Das Vereinskonto wird geführt bei der
Commerzbank AG Braunschweig
IBAN: DE41270400800594959900
BIC:  COBADEFFXXX

Überweisungen von Beiträgen i.S. dieser Satzung haben auf das genannte Konto zu erfolgen.

§6 Austritt
Ein Vereinsaustritt hat schriftlich zu erfolgen bis zum 30.09. eines Jahres zum Jahresende.

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